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Förderung Holzheizungen im Kanton Bern
Förderung Holzheizungen im Kanton Bern
Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz von Elektro-, Gas- und Ölheizungen durch eine erneuerbare Alternative (Holz, Umgebungswärem, Fernwärme) mit CHF 4'500.-.Zudem sind die Investitionen in die neue Heizung steuerabzugsberechtigt.
Auch der Ersatz Ihrer alten Holzfeuerung durch ein aktuelles Modell wird mit CHF 3'000.- unterstützt.
Rahmenbedingungen (nicht abschliessend)
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK® zu erstellen. Mehr Informationen erhalten Sie von ihm oder auf geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.*
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
- Die neue Heizung muss 100 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken können.
- Die Warmwasseraufbereitung muss zumindest während der Heizsaison über das neue System erfolgen. (z.B. via Speicher mit integriertem Boiler)
* Hinweis: Bei Zusicherungen ab dem 1. Januar 2018 ist für die Auszahlung ein gültiger GEAK® mit der umgesetzten Massnahme zwingend erforderlich. Die Möglichkeit des «GEAK®-Abzugs» also der Reduktion der Beitrags bei fehlendem GEAK® (bei Anlagen) entfällt.
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Förderung Holzheizungen in anderen Kantonen
Auch andere Kantone unterstützten den Ersatz einer fossilen Heizung mit einer Holzheizung über das Gebäudeprogramm.